Verordnung
Um eine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie. Auf der Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten und der medizinischen Diagnose die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten angeführt werden (z.B. „10x Ergotherapie à 60 min.“).
Ist ein Hausbesuch erforderlich, muss dieser gesondert auf der Verordnung vermerkt werden.
Eine ergotherapeutische Beratung im Sinne der Prävention ist auch ohne Verordnung möglich.
Kostenrückerstattung
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie können jedoch bei Ihrer Krankenkassa um Kostenrückerstattung ansuchen.
Wenn Sie eine anteilige Rückerstattung der Therapiekosten durch die Krankenkassa wünschen, muss die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden.
Nach Beendigung der Therapie reichen Sie die Honorarnote mit der Zahlungsbestätigung und der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkassa ein. Bei Bedarf unterstütze ich Sie hierbei gerne.
Ablauf der ersten Einheit
Eine adäquate Behandlung setzt ein Erstgespräch sowie eine ergotherapeutische Befundung im Zuge der ersten Therapieeinheit voraus.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin die bewilligte Verordnung und relevante Befunde mit.
Terminabsagen
Können Sie einen vereinbarten Therapietermin nicht wahrnehmen, ersuche ich Sie, dies bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekanntzugeben. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin dennoch in Rechnung zu stellen.
Tarife ab 1.1.2023
45min. Ergotherapie: 65 €
60min. Ergotherapie: 80 €
Hausbesuch: ab 25 € (Kosten abhängig von Entfernung)
Schienenanfertigung: Kosten auf Anfrage (abhängig von Materialaufwand + Arbeitszeit)