Verordnung

Um eine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie. Auf der Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten und der medizinischen Diagnose die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten angeführt werden (z.B. „10x Ergotherapie à 60 min.“).
Ist ein Hausbesuch erforderlich, muss dieser gesondert auf der Verordnung vermerkt werden.
Eine ergotherapeutische Beratung im Sinne der Prävention ist auch ohne Verordnung möglich. 

Kostenrückerstattung

Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie können jedoch bei Ihrer Krankenkassa um Kostenrückerstattung ansuchen.
Wenn Sie eine anteilige Rückerstattung der Therapiekosten durch die Krankenkassa wünschen, muss die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden.
Nach Beendigung der Therapie reichen Sie die Honorarnote mit der Zahlungsbestätigung und der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkassa ein. Bei Bedarf unterstütze ich Sie hierbei gerne.

Ablauf der ersten Einheit

Eine adäquate Behandlung setzt ein Erstgespräch sowie eine ergotherapeutische Befundung im Zuge der ersten Therapieeinheit voraus. 
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin die bewilligte Verordnung und relevante Befunde mit.

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Therapietermin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. 
Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt eine akute Erkrankung (mit ärztlicher Bestätigung) vor. 

Ich ersuche Sie, Ihre Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei verspätetem Erscheinen ist eine Verlängerung der Therapieeinheit nicht möglich. 

Tarife ab 1.1.2024

45min. Ergotherapie: 70 €

60min. Ergotherapie: 85 €

Hausbesuch: ab 25 € (Kosten abhängig von Entfernung)

Schienenanfertigung: Kosten auf Anfrage (abhängig von Materialaufwand + Arbeitszeit)

Paraffinbehandlung: 18 €